Reisewarnungen und Lohnfortzahlung

Auslandsaufenthalt in Zeiten der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, auf deren Basis das Land Rheinland-Pfalz eine Einreiseverordnung erlassen hat. Sie können die aktuellen Reisewarnungen unter anderem auf diesen Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung nachlesen:

Corona:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Allgemein:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

Demzufolge ist jeder, der sich für mindestens 72 Stunden im Ausland aufhält – ganz gleich, ob er Symptome aufweist oder nicht – zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet. Wenngleich der Arbeitgeber in der Regel zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist, gelten bei einer offiziellen Reisewarnung andere, durch das Land festgelegte Bestimmungen: 

Sollten Sie sich aufgrund einer privaten Reise ins Ausland bzw. in ein Land, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, in Quarantäne begeben müssen und damit keine Möglichkeit zur Arbeit haben, entfällt der Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Reiseplanungen zu bedenken und zu beachten.

Aufgrund dieser aktuellen Bestimmungen möchten wir Sie dazu anhalten, Sie und Ihre Mitmenschen nicht durch unnötige Reisen ins Ausland zu gefährden. 

                                                                                                         

Bitte bleiben Sie gesund !

Mit freundlichem Gruß

Joachim Drölle
Geschäftsführung

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