Neue gesetzliche Regelungen ab dem 24.11.2021

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Gesetzgeber hat Ende letzter Woche beschlossen, neue Einschränkungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Corona-Krise einzuführen. Diese neuen Regelungen gelten ab kommenden Mittwoch, 24.11.2021, auch an unseren Standorten. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Neuerungen informieren.

3G am Arbeitsplatz

Ab Mittwoch gilt ein Zutrittsverbot zum Betriebsgelände für Personen, die 3G nicht erfüllen, die also weder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Der Arbeitgeber hat dies täglich zu kontrollieren und für etwaige behördliche Kontrollen zu dokumentieren.

Wir werden daher ab Mittwoch Zutrittskontrollen an zentralen Punkten einrichten, an denen Sie sich vor Betreten des Firmengeländes bzw. der Gebäude ausweisen müssen. Dabei wird kontrolliert, ob Sie vollständig geimpft, wirksam genesen oder aktuell getestet sind. 

Wir dürfen daher nun Ihren Impf- oder Genesen-Status erheben. Konkret bedeutet dies, dass wir von Ihnen das Datum Ihrer letzten Impfung sowie den verwendeten Impfstoff erheben werden. Ihre Vorgesetzten werden kurzfristig aus Sie zukommen, um diese Informationen abzufragen. Die Informationen müssen zudem durch die einmalige Hinterlegung einer Kopie Ihres Impfpasses bzw. eines Screenshots aus der CovPass- oder Corona-Warn-App belegt werden. Wir werden diese Informationen datenschutzkonform in Ihrer Personalakte hinterlegen und Ihnen eine Check-In-Karte erstellen, mit der Sie sich am Kontrollpunkt ausweisen können. Damit erhalten Sie dann sofortigen Zutritt.

Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind oder uns keine Angaben zu Ihrem Impf-oder Genesen-Status machen, müssen Sie ab Mittwoch einen tagesaktuellen, offiziell zertifizierten Test (max. 24 Std. bei POC/Antigen-Tests, max. 48 St. bei PCR-Tests) vorweisen. Der Testnachweis wird bei der Zutrittskontrolle kontrolliert und ebenfalls dokumentiert. Mit einem gültigen Testnachweis können Sie dann ebenfalls das Gebäude betreten.

Für den Nachweis eines solchen Tests sind Sie selbst verantwortlich. Die von uns weiterhin bereitgestellten Selbsttests rechen laut der neuen Gesetzeslage nicht aus, um 3G nachzuweisen. Sie müssen demnach erstmalig Dienstagnach-mittag oder Mittwoch vor Arbeitsaufnahme einen offiziellen Schnelltest machen. Alle offiziellen Teststellen finden Sie unter www.testbuchen.de

Hier haben wir Ihnen zudem die nächsten Teststellen im Umkreis unseres Standortes zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Bürgertestung pro Woche kostenlos angeboten wird. Es können daher für alle weiteren Tests Kosten entstehen, die Sie dann selbst tragen müssen.

Wenn Sie uns Ihren 3G-Status nicht nachweisen können, Sie also nicht geimpft, genesen oder aktuell getestet sind, dürfen wir Sie ab Mittwoch nicht mehr beschäftigen.

Dies bedeutet, dass Sie für einen solchen Tag dann auch nicht bezahlt werden.

Homeoffice-Pflicht / Kontaktreduktion im Betrieb

Ab Mittwoch gilt die aus dem Frühjahr bekannte Homeoffice-Pflicht erneut. Wir müssen daher allen Beschäftigten, die Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten leisten, anbieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Sie müssen dieses Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Entgegenstehende Gründe müssen ebenfalls dokumentiert werden.

Wir werden diese Homeoffice-Pflicht wie im Frühjahr vollumfänglich umsetzen und die bereits bekannten Konzepte von Homeoffice, Team-Trennung Schichtarbeiten etc. wieder einführen. Damit erfüllen wir dann auch gleichzeitig die ebenfalls wieder eingeführten Kontaktreduktionsvorgaben aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Ihre Vorgesetzten werden dazu kurzfristig auf Sie zukommen, um Sie über die konkreten Regelungen in Ihrer Abteilung/ Ihrem Team zu informieren.

Interner Werksverkehr, Fahrtätigkeiten, Face-to-face-Meetings

Ab Mittwoch werden wir den internen Werksverkehr, als den Besuch anderer Standorte, wieder auf ein absolut notwendiges Minimum zurückführen. In aller Regel wird dieser interne Werksverkehr untersagt. Sollte dies doch einmal erforderlich sein, sprechen Sie dies vorab immer mit Ihren Vorgesetzten ab.

Beim Besuch eines anderen Standortes gilt ab Mittwoch die 2G+-Regelung.  

Andere Standorte dürfen daher nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden, sofern diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen können. Dazu ist es ausreichend, einen von uns angebotenen Selbsttest durchzuführen.

Darüber hinaus dürfen Fahrgemeinschaften in Firmenwagen nur noch mit 3G-Nachweis durchgeführt werden. Bei Fahrgemeinschaften in Privat-PKWs sollte diese Regelung ebenfalls Anwendung finden.

Auch Face-to-face-Meetings werden nur noch unter Einhaltung von 2G+ möglich sein. An solchen Meetings dürfen ebenfalls nur noch Geimpfte oder Genesene teilnehmen, sofern diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis (Selbsttest ausreichend) vorlegen können.

Wir bitten Sie, diese sicherlich sehr weitreichenden und einschränkenden Maßnahmen verantwortungsvoll mitzutragen und sich jederzeit daran zu halten. Wir sehen in der Umsetzung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betriebs und damit zur Sicherung unser aller Arbeitsplätze. Die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen steht dabei im Vordergrund.

Für alle Fragen stehen Ihnen neben Ihren Vorgesetzten jederzeit Ihr Betriebsrat und als zentrale Anlaufstelle die Personalabteilung zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu bitte an Dr. Markus Borgstädt Tel. 02935-9653170 oder an Katharina Hofmann Durchwahl 103.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Drölle
Geschäftsführer

Dr. Markus Borgstädt 
Personalleiter

 

Hier finden Sie den Aushang als offizielle PDF-Datei zum Download

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