Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Mitarbeiter entlastet. So können Unternehmen ihre Mitarbeiter auch bei Auftragsausfällen weiterbeschäftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.

 

Für wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle ungekündigten Mitarbeiter, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von über 10 Prozent haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

Wer ist davon ausgenommen?

Vom Kurzarbeitergeld ausgenommen sind…

  • Auszubildende sowie das mit der Ausbildung beauftragte Personal, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat können in solchen Situationen Stellvertreter als Ansprechpartner für die Auszubildenden benannt werden, bspw. Ausbilder aus anderen Betriebsbereichen.
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Schwangere Frauen und werdende Väter (sofern bekannt), die Elterngeld in Anspruch nehmen werden und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gemäß § 2 BEEG fallen wird

 

Müssen die Beschäftigten in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz reduzieren?

Die Arbeitszeit muss nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen reduziert werden. Wichtig ist, dass für alle betroffenen Mitarbeiter die Kurzarbeit auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen wirksam vereinbart wird. Dabei kann das Arbeitsvolumen verschiedener Abteilungen und bei Mitarbeitern innerhalb einer Abteilung individuell angepasst werden.

 

Muss ein Arbeitgeber für das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder können auch nur Abteilungen betroffen sein?

Kurzarbeit muss nicht für den gesamten Betrieb eingeführt und angezeigt werden. Die Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschränkt sein. Darüber hinaus kann innerhalb einzelner Abteilung aufgrund unterschiedlicher Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter jeweils eine abweichende Regelung vorliegen.

 

Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall für Mitarbeiter in Kurzarbeit haben?

Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.

 

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einführung von Kurzarbeit?

Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit in einem Unternehmen ist, dass der Betriebsrat zustimmt. Daher wurde mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit abgeschlossen. Diese kann in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat eingesehen werden.

 

Müssen Beschäftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben?

Bestehen noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Es muss daher zunächst der Resturlaub aus 2019 aufgebraucht werden, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

 

In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Ausschlaggebend hierfür ist, ob auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist.

Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

Beispielrechnung:

  • Angestellter, Lohnsteuerklasse III, Kinder 1,0, 3.000 EUR Bruttogehalt
  • Kurzarbeit: 80%

 

FAQ-Tabelle

 

Wie wirkt sich eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor.

Wichtig: Es besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind verpflichtet, alle Änderungen in ihren Verhältnissen unaufgefordert anzuzeigen, soweit sie für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld von Bedeutung sind. Melden Sie daher bitte z. B. jedes Nebeneinkommen, das Sie im Kalendermonat erzielen, unverzüglich dem Lohnbüro. Die Höhe des Nebeneinkommens ist durch schriftliche Unterlagen nachzuweisen.

Hinweis: Falls Sie eine Nebentätigkeit nicht richtig anmelden, kann etwa zu Unrecht gezahltes Kurzarbeitergeld von Ihnen zurückgefordert werden.

 

Welche sonstigen Gehalts-/Lohnansprüche stehen Ihnen während der Kurzarbeit zu?

Während der Kurzarbeit wird bei folgenden Tatbeständen der Anspruch so berechnet, als würde Vollzeit gearbeitet:

  • Jahresurlaub in vollem Umfang
  • Urlaubsentgeltfortzahlung
  • Entgeltfortzahlung für gesetzliche Feiertage
  • Vermögenswirksame Leistungen

 

Wie verfährt ein Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten, wenn keine Arbeit vorhanden ist? Müssen diese erst entlassen werden, bevor Kurzarbeit angezeigt werden kann?

Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter müssen nicht entlassen werden, bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann. Allerdings können geringfügig beschäftigte Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld erhalten.

 

Verschlechtert sich für Beschäftigte durch Kurzarbeit die soziale Absicherung?

Nein. Mitarbeiter in Kurzarbeit müssen Einkommenseinbußen verkraften, bleiben aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.

 

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Rentenanspruch aus?

Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sind Mitarbeiter weiterhin rentenversichert. Die auf das verminderte Arbeitsentgelt zu entrichtenden Beiträge leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie üblich gemeinsam.

Damit keine Nachteile bei der späteren Rentenhöhe entstehen, werden zusätzlich auf Grundlage von 80 Prozent des Entgeltausfalls (Differenz zwischen dem Soll-und Istentgelt) Beiträge erbracht, die vom Arbeitgeber alleine getragen werden.

Fragen zu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die späteren Rentenleistungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800 1000 480 70.

 

Was passiert, wenn während der Kurzarbeit Mehrarbeit notwendig wird?

Während der Kurzarbeit werden in betroffenen Abteilungen – außer in dringenden Notfällen – keine Überstunden geleistet.

 

Wichtig:

Während der Kurzarbeit ist die Dokumentation der Arbeitszeit – auch bei Vertrauensarbeitszeit – verpflichtend. Bitte wenden Sie sich an die Personalabteilung, um eine entsprechende Vorlage für die Arbeitszeitdokumentation zu erhalten.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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