Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung zur vorübergehenden Einführung von Kurzarbeit gemäß §87 Absatz 1 Ziffer 3 BetrVG mit der Zielsetzung getroffen haben, den Fortbestand der Firma zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Grund hierfür sind die derzeitige volkswirtschaftliche Situation in Zeiten der Corona-Krise und die damit verbundenen konkreten Auswirkungen auf die Firma in Form eines erheblichen Auftragsrückganges.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Drölle
Geschäftsführung