Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung zur vorübergehenden Einführung von Kurzarbeit gemäß §87 Absatz 1 Ziffer 3 BetrVG mit der Zielsetzung getroffen haben, den Fortbestand der Firma zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Grund hierfür sind die derzeitige volkswirtschaftliche Situation in Zeiten der Corona-Krise und die damit verbundenen konkreten Auswirkungen auf die Firma in Form eines erheblichen Auftragsrückganges.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Drölle
Geschäftsführung

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